




Wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, Erholung benötigen oder eine zeitweise Entlastung brauchen, kann Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI eine hilfreiche Möglichkeit sein.
In der Pflegeeinrichtung Hof Barth GmbH in Schlesen richtet sich die Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI an Menschen mit Demenz und dementieller Veränderung.
Welche Form der zeitweisen Begleitung möglich und passend ist, besprechen wir individuell und persönlich.
Menschen mit dementieller Veränderung reagieren häufig sensibel auf Veränderungen und neue Situationen. Deshalb ist es wichtig, eine zeitweise Betreuung nicht nur organisatorisch, sondern auch menschlich gut vorzubereiten.
In unserer Pflegeeinrichtung Hof Barth GmbH schauen wir gemeinsam, welche Form der Begleitung möglich ist und ob der Rahmen zu den Bedürfnissen und Gewohnheiten Ihres Angehörigen passt.
Vertraute Abläufe, persönliche Zuwendung und eine Umgebung, die Sicherheit und Orientierung vermittelt, können dabei eine wichtige Rolle spielen.
Verhinderungspflege kann beispielsweise infrage kommen,
wenn pflegende Angehörige eine Auszeit oder Erholung benötigen.
Verhinderungspflege kann beispielsweise infrage kommen,
wenn Krankheit, Termine oder andere Verpflichtungen die Betreuung vorübergehend erschweren.
Verhinderungspflege kann beispielsweise infrage kommen,
wenn für einen begrenzten Zeitraum eine zusätzliche Betreuung benötigt wird.
Verhinderungspflege kann beispielsweise infrage kommen,
wenn eine zeitweise Begleitung eines Menschen mit Demenz in einem vertrauten Rahmen gewünscht ist.
Welche Möglichkeiten bestehen, wie lange eine Betreuung sinnvoll ist und welche Kosten entstehen, hängt von der individuellen Situation und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Deshalb klären wir die Möglichkeiten gerne persönlich und ohne vorschnelle Versprechen.
Gemeinsam besprechen wir, welche Informationen benötigt werden und welche Form der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI auf Hof Barth angeboten werden kann.